Anwaltskanzlei Dr. Bastian Kreuzberg – Ihr Experte für Strafrecht und Verkehrsrecht

Gute Strafverteidigung ist Passion – erfolgreiche Strafverteidigung Obsession!

Sehr geehrte (Neu-)Mandantin, sehr geehrter (Neu-)Mandant,

liebe Besucherin, lieber Besucher,

Wir begrüßen Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Dr. jur. Bastian Kreuzberg!

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Bastian Kreuzberg mit Sitz in Rheinbach ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete des Strafrechts und des Verkehrsrechts.

In dem mit besonderer persönlicher Hingabe betriebenen Bereich des Strafrechts ist Herr Dr. Kreuzberg bereits seit Jahren kompetent und erfolgreich tätig. Das Tätigkeitsspektrum reicht hierbei von der Verteidigung in Bagatell- und Massestrafsachen des Kern- und Nebenstrafrechts bis hin zur Mandatsübernahme in komplexen strafrechtlichen Umfangsverfahren. Sowohl im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren als auch erforderlichenfalls über sämtliche Instanzen des strafgerichtlichen Erkenntnisverfahrens (inklusive Berufung und/oder Revision) steht Herr Dr. Kreuzberg Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Und selbstverständlich wird er auf Wunsch auch in einem etwaigen Strafvollstreckungsverfahren für Sie tätig, wo er Ihre Interessen gegenüber der Justizvollzugsanstalt und der Staatsanwaltschaft vertritt, für Sie Halb- oder Reststrafenanträge bei der jeweils zuständigen Strafvollstreckungskammer anbringt oder Ihnen ggf. behilflich sein kann, einer Entlassung (erst) zum Endstrafentermin vorzubeugen.

Gleich, ob Sie eine polizeiliche / staatsanwaltschaftliche Vorladung, einen Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Herrn Dr. Kreuzberg wenden. In jeder dieser Situationen kann bereits die erfahrene und professionelle Erstkontaktaufnahme mit den jeweils beteiligten Strafverfolgungsbehörden initialer Baustein für eine erfolgreiche Gestaltung der Angelegenheit sein.

Auch auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts kann Herr Dr. Kreuzberg aus einem langjährig etablierten, reichhaltigen praktischen Erfahrungsschatz schöpfen.

Dies gilt zunächst für die umfassende Betreuung verkehrsunfallrechtlicher Mandate. Hier wird Herr Dr. Kreuzberg im Haftpflichtbereich Ihre deliktischen Schadensersatzansprüche gegenüber unfallgegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherern auf Basis der von Ihnen wählbaren und gewählten Abrechnungsart schnellstmöglich durchsetzen und unberechtigten Kürzungen seitens der Versicherer in Ihrem Interesse dezidiert entgegentreten. Hierbei wird Wert auf eine schnörkellose und zielgerichtete Mandatsabwicklung gelegt, die Sie in der durch das Verkehrsunfallereignis häufig ohnehin schon bestehenden Stresssituation weitestgehend entlastet.

Auch bei Fragestellungen rund um Fahrzeuganschaffungen aller Art steht Herr Dr. Kreuzberg Ihnen mit jahrelanger Erfahrung und hoher Expertise zur Seite. Haben Sie ein Fahrzeug erworben und kurz darauf bereits Mängel festgestellt? In derartigen Fällen ist stets streng einzelfallabhängig zu prüfen, ob und ja welche Rechte Ihnen gegenüber dem Verkäufer zustehen, welchen unter mehreren Ansprüchen Sie sinnvollerweise geltend machen sollten und welchen Einfluss diese Anspruchswahl auf etwaige verbundene Vertragsverhältnisse (wie z.B. den Darlehensvertrag zur Finanzierung des erworbenen Fahrzeugs) hat. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere gewerbliche Kfz-Händler bei der Veräußerung von Fahrzeugen nicht selten Aufklärungspflichten verletzten, so dass die zugrundeliegenden Kaufvertragsverhältnisse u.U. rückabgewickelt werden können.

Sofern Sie hingegen Hilfe im Rechtsbereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten benötigen, fällt auch hier die Übernahme der Verteidigung in den Kompetenzbereich der Kanzlei Dr. Kreuzberg. Da die für das Ermittlungs- und Erkenntnisverfahren maßgeblichen Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO) im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts leider nur eingeschränkt gelten („StPO light“), liegt der erste Baustein einer erfolgreichen Beratung hier bereits in dem Wissen um diesen Umstand. Daher sollten von vorherein immer auch Möglichkeiten und Ansätze einer konzilianten Verteidigung in den Blick genommen werden, zumal es der Mandantschaft hier meist um die Vermeidung ganz bestimmter Sanktionseinschläge oder Folgewirkungen geht (z.B. Vermeidung eines Fahrverbots, einer Punkteeintragung, einer nachfolgenden Entziehung der Fahrerlaubnis, einer MPU- Anordnung).

Schließlich können Sie sich auch im Verkehrsverwaltungsrecht, also insbesondere bei Sie belastenden Maßnahmen Ihrer Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Fahrerlaubnisentziehung, MPU-Anordnung usw.), vertrauensvoll an die Kanzlei Dr. Kreuzberg wenden. Hier wird es oft darauf ankommen, in tatsächlicher und juristischer Hinsicht Schadensbegrenzung zu betreiben, da die zugrundeliegenden Verwaltungsakte sich in aller Regel als rechtmäßig erweisen. Insbesondere geht es bei derartigen Maßnahmen nicht (mehr) um die Belangung wegen eines vergangenen Fehlverhaltens, sondern um die Anzweifelung / Versagung Ihrer aktuellen und künftigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Deshalb verkehren Argumente wie „Ich bin aber doch Berufskraftfahrer“ sich hier geradezu in ihr Gegenteil!

Gerne möchten Sie sich unter den entsprechenden Reitern noch näher zur Kanzlei Dr. Kreuzberg und ihren Kernkompetenzen informieren. Für den Fall der Zuspitzung Ihres Interesses stehen wir unter den angegebenen Erreichbarkeiten selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung.

Dr. jur. Bastian Kreuzberg

Rechtsanwalt